
(1) Die Gebühr entsteht auch, wenn • in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder gemäß § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird, • nach § 84 Abs. 1 Satz 1, § 130a VwG...
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